Generator: Schnell-Check für Ihre Mieterhöhung (Grobraster)

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Fachlich geprüft | Stand: 01.05.2026

Direkt zum kostenlosen Mieterhöhungs-Check springen

Ein Brief mit der Forderung nach mehr Miete sorgt schnell für Existenzängste. Doch Vermieter können die Miete nicht einfach nach Belieben erhöhen. Das Gesetz zieht hier klare mathematische und zeitliche Grenzen ein, um Mieter vor ausufernden Kosten und plötzlichen Preissprüngen zu schützen. Leider werden diese Grenzen in der Praxis oft ignoriert.

Bringen Sie in Sekunden Licht ins Dunkel. Mit unserem Schnell-Check (Grobraster) prüfen Sie sofort, ob die geforderte Mieterhöhung rein rechnerisch überhaupt zulässig ist. Das Tool berechnet für Sie die prozentuale Steigerung, prüft die Kappungsgrenze (15 % oder 20 %) und warnt Sie, falls die gesetzlichen Sperrfristen nach § 558 BGB nicht eingehalten wurden. So wissen Sie sofort, ob sich ein Widerspruch lohnt.

WICHTIG: Sperrfristen & Kappungsgrenze (§ 558 BGB)

Für die reguläre Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete gelten strenge rechnerische Vorgaben:

Erfolgs-Tipp: Das Grobraster als erster Schritt. Zeigt unser Check ein „auffälliges“ Ergebnis (z. B. weil die 15-%-Kappungsgrenze überschritten wurde), haben Sie sofort einen starken Hebel für einen Teil-Widerspruch. Ist das rechnerische Ergebnis „unauffällig“, bedeutet das aber nicht, dass Sie sofort zustimmen müssen. Prüfen Sie im zweiten Schritt immer inhaltlich, ob Ihre Wohnung im Mietspiegel überhaupt korrekt eingestuft wurde!
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar, sondern eine mathematische Plausibilitätsprüfung. Ein "grünes" Ergebnis bestätigt lediglich, dass Sperrfristen und Kappungsgrenzen eingehalten wurden. Ob die formellen Anforderungen (Begründung nach § 558a BGB) erfüllt sind oder die verlangte Miete tatsächlich der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht, muss im Einzelfall – idealerweise durch einen Mieterverein – geprüft werden.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre Mietdaten sind bei uns sicher. Sämtliche Berechnungen erfolgen lokal im Speicher (localStorage) Ihres Browsers. Es findet keine Datenübertragung an unsere Server statt.
Technischer Hinweis: Um das PDF mit dem Prüfergebnis später herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In bestimmten In-App-Browsern (z. B. Google-Such-App) kann der Export blockiert sein.

Redaktionell geprüft am: 01.05.2026

1. Angaben zur Mieterhöhung
Markt-/Sonderform

Grobe Regeln bei Bestandsmieten nach § 558 BGB: Der Vermieter kann die Zustimmung zur Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens seit 15 Monaten unverändert ist; das Verlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Zusätzlich gilt bei Erhöhungen nach § 558 Abs. 1 die Kappungsgrenze in drei Jahren (20 % bzw. 15 % in bestimmten Gebieten). Für die Wirksamkeit ist außerdem relevant, dass das Mieterhöhungsverlangen in Textform erfolgt und begründet wird (§ 558a BGB; z.B. Mietspiegel, Mietdatenbank, Gutachten oder drei Vergleichswohnungen).

So ordnest du das Ergebnis ein

Beispielrechnung

Alt: 650 €, Neu: 728 € → Steigerung = (728−650)/650 = 12,0 %.
Gebiet angespannt (15 %), letzte Erhöhung vor 18 Monaten: rechnerisch tendenziell im Rahmen – dennoch muss das Verlangen in Textform erfolgen und begründet sein (§ 558a BGB).

Checkliste: Das sollte im Erhöhungsschreiben stehen

Bei Unsicherheit: Mieterverein oder Rechtsberatung hinzuziehen.

Wichtig: Der Schnell-Check ist vereinfacht. Maßgeblich sind u.a. Kappungsgrenze und Sperrfristen nach § 558 BGB sowie Form/Begründung nach § 558a BGB; bei Sonderfällen gelten andere Vorschriften.

Ist Ihr Fall komplexer als eine Standard-Vorlage?

Unsere kostenlosen Generatoren sind perfekt für alltägliche Standardsituationen. Wenn Sie jedoch ein ganz individuelles Anliegen haben, versteckte Fristen in einem Bescheid prüfen lassen müssen oder Hilfe bei unverständlichem Beamtendeutsch brauchen, übernimmt unsere KI Clerion das für Sie.

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Häufige Fragen (FAQ) zur Mieterhöhung

Zählen Nebenkostenerhöhungen auch zur Kappungsgrenze?

Nein. Die Kappungsgrenze (15 % oder 20 %) sowie die Sperrfristen beziehen sich ausschließlich auf die Nettokaltmiete. Höhere monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten (z. B. nach einer Abrechnung) bleiben bei diesen Berechnungen völlig außen vor und lösen keine Sperrfrist aus.

Mein Vermieter hat das Haus saniert. Gilt die Kappungsgrenze?

Nein. Wenn der Vermieter die Miete nach einer energetischen Modernisierung oder Wohnwertverbesserung erhöht (§ 559 BGB), gilt die reguläre Kappungsgrenze für Vergleichsmieten nicht. Bei Modernisierungen dürfen jährlich bis zu 8 % der umlegbaren Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden (wobei hier eine absolute Kappung von 2 bzw. 3 Euro pro m² innerhalb von sechs Jahren greift).

Ich habe eine Indexmiete. Was bedeutet das für Erhöhungen?

Bei einer im Mietvertrag wirksam vereinbarten Indexmiete ist die Miete an den Verbraucherpreisindex (Inflation) gekoppelt. Hier entfällt der Schutz durch die Kappungsgrenze und die ortsübliche Vergleichsmiete komplett. Der Vermieter darf (nach Ablauf von 12 Monaten) exakt um den Prozentsatz erhöhen, um den auch der Index seit der letzten Anpassung gestiegen ist.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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