Fachlich geprüft | Stand: 01.05.2026
Direkt zum kostenlosen Mieterhöhungs-Check springenEin Brief mit der Forderung nach mehr Miete sorgt schnell für Existenzängste. Doch Vermieter können die Miete nicht einfach nach Belieben erhöhen. Das Gesetz zieht hier klare mathematische und zeitliche Grenzen ein, um Mieter vor ausufernden Kosten und plötzlichen Preissprüngen zu schützen. Leider werden diese Grenzen in der Praxis oft ignoriert.
Bringen Sie in Sekunden Licht ins Dunkel. Mit unserem Schnell-Check (Grobraster) prüfen Sie sofort, ob die geforderte Mieterhöhung rein rechnerisch überhaupt zulässig ist. Das Tool berechnet für Sie die prozentuale Steigerung, prüft die Kappungsgrenze (15 % oder 20 %) und warnt Sie, falls die gesetzlichen Sperrfristen nach § 558 BGB nicht eingehalten wurden. So wissen Sie sofort, ob sich ein Widerspruch lohnt.
Für die reguläre Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete gelten strenge rechnerische Vorgaben:
Redaktionell geprüft am: 01.05.2026
Alt: 650 €, Neu: 728 € → Steigerung = (728−650)/650 = 12,0 %.
Gebiet angespannt (15 %), letzte Erhöhung vor 18 Monaten: rechnerisch tendenziell im Rahmen –
dennoch muss das Verlangen in Textform erfolgen und begründet sein (§ 558a BGB).
Bei Unsicherheit: Mieterverein oder Rechtsberatung hinzuziehen.
Wichtig: Der Schnell-Check ist vereinfacht. Maßgeblich sind u.a. Kappungsgrenze und Sperrfristen nach § 558 BGB sowie Form/Begründung nach § 558a BGB; bei Sonderfällen gelten andere Vorschriften.
Nein. Die Kappungsgrenze (15 % oder 20 %) sowie die Sperrfristen beziehen sich ausschließlich auf die Nettokaltmiete. Höhere monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten (z. B. nach einer Abrechnung) bleiben bei diesen Berechnungen völlig außen vor und lösen keine Sperrfrist aus.
Nein. Wenn der Vermieter die Miete nach einer energetischen Modernisierung oder Wohnwertverbesserung erhöht (§ 559 BGB), gilt die reguläre Kappungsgrenze für Vergleichsmieten nicht. Bei Modernisierungen dürfen jährlich bis zu 8 % der umlegbaren Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden (wobei hier eine absolute Kappung von 2 bzw. 3 Euro pro m² innerhalb von sechs Jahren greift).
Bei einer im Mietvertrag wirksam vereinbarten Indexmiete ist die Miete an den Verbraucherpreisindex (Inflation) gekoppelt. Hier entfällt der Schutz durch die Kappungsgrenze und die ortsübliche Vergleichsmiete komplett. Der Vermieter darf (nach Ablauf von 12 Monaten) exakt um den Prozentsatz erhöhen, um den auch der Index seit der letzten Anpassung gestiegen ist.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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